Versicherungsschutz besteht bei Reifenpannen, Platzen und Vandalismus. Unter Reifenpanne werden folgende Ereignisse verstanden: Fahren über/gegen einen Gegenstand (inkl. Bordstein) und Einfahren eines spitzen oder stumpfen Gegenstandes.
Falls eine Reparatur nicht möglich ist, erhalten Sie den gleichen oder falls nicht mehr lieferbar einen gleichwertigen Reifen ersetzt. Die maximale Entschädigung pro Reifen und Vertragslaufzeit beträgt 300 EURO.